Beginnend ab dem Jahr 2015 hat die Gesetzgebung die Einführung eines Mindestlohn beschlossen. Dieser beträgt ab dem 01.01.2017 8,84 Euro brutto pro Arbeitsstunde.
Eigens dazu wurde das "Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns - kurz Mindestlohngesetz MiLoG" eingeführt. Für das Jahr 2019 hat die Mindestlohnkommision eine Erhöhung auf 9,19 Euro
und für das Jahr 2020 eine Erhöhung auf 9,35 Euro empfohlen. Die Bundesregierung muss die künftige Höhe des Mindestlohns noch per Verordnung umsetzen.
Jedoch ist der Mindestlohn nicht für alle Arbeitnehmer verpflichtend. Von der Anwendung ausgenommen sind derzeit zum Beispiel
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Praktikanten - unter bestimmten Voraussetzungen
- Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren ohne abgeschlossene Berufsausbildung
- Auszubildende
- Ehrenamtlich Tätige
- Langzeitarbeitslose
Daneben gibt es tarifvertragsbedingte Sondervereinbarungen.
Um die tatsächliche Zahlung des Mindestlohns zu kontrollieren, müssen Arbeitgeber spezielle Aufzeichnungspflichten erfüllen. Diese entfallen jedoch bei der
Beschäftigung von Ehegatten, Lebenspartnern, Kindern oder Eltern und bei der Überschreitung bestimmter Verdienstgrenzen.
Zum Vergleich:
In Luxemburg beträgt der Mindestlohn 11,27 Euro, danach folgt Frankreich mit einem Mindestlohn von 9,76 Euro sowie die Niederlande mit einem Mindestlohn von 9,52 Euro. Belgien (9,28 Euro) und Irland (9,52 Euro) liegen mit ihrem Mindestlohn ebenfalls über dem von Deutschland.
In Spanien beträgt der Mindestlohn 4,29 Euro pro Stunde, in Bulgarien gar nur 1,42 Euro.
Stand der Angaben: Januar 2017
In Österreich, Italien, Finnland, Norwegen, Schweden, Dänemark und der Schweiz existiert kein gesetzlicher Mindestlohn.
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