Mit Schreiben vom 02.01.2018 hat das Bundesfinanzministerium die Termine für die Abgabe der Steuererklärungen 2017 veröffentlicht.
Demnach sind die Steuererklärungen grundsätzlich bis zum 31.5.2018 bei den Finanzämtern abzugeben.
Sofern die Steuererklärungen durch Steuerberater, Steuerberatungsgesellschaften, Lohnsteuerhilfevereine etc angefertigt werden, bleibt Zeit bis zum
31.12.2018.
Aufgrund begründeter Einzelanträge kann die Frist bis zum 28.02.2019 verlängert werden.
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