Betriebsrentenstärkungsgesetz
Das Betriebsrentenstärkungsgesetz soll ab dem 01.01.2018 mit einem ganzen Bündel von Maßnahmen eine weitere Verbreitung der betrieblichen Altersversorgung in kleinen Unternehmen und bei Geringverdienern erreichen.
Beispielsweise wurde ein Förderbetrag zur kapitalgedeckten betrieblichen Altersvorsorge für Geringverdiener in ihrem ersten Dienstverhältnis eingeführt, der sog. BAV-Förderbetrag. Arbeitgeber können jährlich zwischen 240 Euro und 480 Euro für den Arbeitnehmer in eine kapitalgedeckte betriebliche Altersversorge bezahlen und erhalten dafür einen Förderbetrag von 30%, also von 72 Euro bis maximal 144 Euro.
Daneben wurde die Steuerfreiheit für Beiträge an eine Pensionskasse, einen Pensionsfond und eine Direktversicherung auf 8% jährlich der Beitragsbemessungsgrenze erhöht.
Entgelttransparenzgesetz (EntgTranspG)
Das Bundeskabinett hat am 11.01.2017 den Gesetzesentwurf für mehr Lohngerechtigkeit zwischen Frauen und Männern beschlossen. Es soll vor allem Frauen dabei unterstützen, ihren Anspruch auf
gleiches Entgelt bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit künftig besser durchzusetzen.
In Unternehmen mit mehr als 200 Beschäftigten haben Arbeitnehmer einen Auskunftsanspruch gegen den Arbeitgeber. Unternehmen mit mehr als 500 Beschäftigten sind zur Prüfung der Entgeltstrukturen
aufgefordert, zudem besteht eine Berichtspflicht über den Stand der Gleichstellung.
Künstlersozialabgabe sinkt
Der Abgabesatz zur Künstlersozialversicherung sinkt im Jahr 2018 von 4,8% auf 4,2%. Dies ergibt sich aus der Künstlersozialabgabe-Verordnung 2018, die am 03.08.2017 im Bundesgesetzblatt verkündet wurde.
Modernisierung des Besteuerungsverfahrens
Der Bundesrat hat am 17.06.2016 dem Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens zugestimmt.
Eine zentrale Maßnahme der Modernisierung des Besteuerungsverfahrens ist die Verstärkung der ausschließlich automationsgestützten Bearbeitung von dazu geeigneten Steuererklärungen durch Einsatz von Risikomanagementsystemen, um eine Konzentration der personellen Ressourcen auf die wirklich prüfungsbedürftigen Fälle zu erreichen.
Das Besteuerungsverfahren wird auch insofern moderner und anwenderfreundlicher, als in Gesetzen und Verordnungen bislang vorgesehene Belegvorlagepflichten weitestgehend in Belegvorhaltepflichten mit risikoorientierter Anforderung durch die Finanzverwaltung umgewandelt werden sollen.
Steuerbescheide können zukünftig auf einer Internetplattform bereit gestellt und vom Adressaten jederzeit und weltweit abgerufen werden.
Ab dem Jahr 2018 wird die Frist für die Abgabe der Steuererklärungen sowohl für Steuerberater, als auch für Steuerpflichtige, um 2 Monate verlängert. Dafür fällt bei Nichteinhaltung ein Verspätungszuschlag an. Dieser beträgt mindestens 25 Euro pro angefangenem Monat.
Die Flexi-Rente kommt
Künftig dürfen diejenigen, die mit 63 Jahren in Teilrente gehen, mehr hinzuverdienen. Ab Juli 2017 beträgt der anrechnungsfreie Hinzuverdienst für Rentnerinnen und Rentner 6.300,00 Euro
jährlich. Darüber liegende Verdienste werden zu 40% auf die Rente angerechnet.
Daneben sollen Arbeitnehmer mit der Flexi-Rente flexibler in die Rente einsteigen können.
Investitionsabzugsbetrag
Steuerpflichtige können für neue oder gebrauchte bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, die sie anschaffen oder herstellen wollen unter weiteren Voraussetzungen bis zu 40% der voraussichtlichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten steuerlich gewinnmindernd abziehen.
Durch das Steueränderungsgesetz 2015 wurde insofern eine gewisse Flexibilisierung herbeigeführt, als dass ein Investitionsabzugsbetrag auch in Anspruch genommen werden kann, wenn keine genaue Bezeichnung des anzuschaffenden Wirtschaftsgutes erfolgt.
Anhebung des Grund- und Unterhaltsfreibetrages und Kindergeldes und Kinderzuschlag ab 2017
Die von der Bundesregierung bekannt gegebenen Zahlen lauten:
Grundfreibetrag
2016 8.652
2017 8.820
2018 9.000
Kinderfreibetrag
2016 4.408
2017 4.716
2018 4.788
Kindergeld
2016 190 (1+2), 196 (3), 221 (4)
2017 192 (1+2), 198 (3), 223 (4)
2018 194 (1+2), 200 (3), 225 (4)
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